DAS UNTERNEHMEN, EK-BEDINGUNGEN
Einkaufsbedingungen
der MAX LEHNER & CO. AG
1. Unsere Bestellung gilt nur unter der Voraussetzung, dass die darin
erwähnten Preise und Liefertermine durch den Lieferanten bestätigt werden können. Änderungen
bezüglich der Preise und/oder Liefertermine bedürfen unserer ausdrücklicher
Zustimmung.
2. Bei einer Auftragserteilung ohne Preis oder mit
Richtpreis behalten wir uns die Preisgenehmigung nach Erhalt der Bestätigung bzw. der
Rechnung vor.
3. Das Urheberrecht auf allen Unterlagen – wie Pläne,
Skizzen, Berechnungen etc. – die dem Lieferanten vor oder nach Vertragsabschluss
ausgehändigt werden, verbleibt bei uns. Der Lieferant wird solche Unterlagen ausschliesslich
zum Zwecke der Ausführung unserer Bestellung benützen. Ohne unsere vorherige schriftliche
Zustimmung ist er nicht berechtigt, aufgrund solcher Unterlagen, Produkte für Dritte
herzustellen, oder solche Unterlagen zu kopieren, zu vervielfältigen oder in irgendwelcher
Weise Drittpersonen zur Kenntnis zu bringen, die nicht mit der Ausführung der Bestellung,
oder Teilen davon, vom Lieferanten direkt beauftragt sind.
4. Alle
Mehrauslagen, die durch Nichtbeachten unserer Instruktionen oder durch
fehlerhafte Lieferungen entstehen, gehen zu Lasten des
Lieferanten.
5. Der Übergang von Nutzen und Gefahr
erfolgt nach Eintreffen der Lieferung am Erfüllungsort.
6. Die
Prüfung der gelieferten Ware sowie eine allfällige Mängelrüge
werden wir so rasch als mög-lich, jedoch ohne an eine Frist gebunden zu sein, vornehmen.
7.
Bestehen zwischen unseren Einkaufsbedingungen und den Lieferbedingungen des Lieferanten
Abweichungen, so gelten immer die unsrigen, sofern keine besonderen schriftlichen
Vereinbarun-gen getroffen worden sind.
8. Lieferverzögerungen
berechtigen uns grundsätzlich zur Annullierung des Auftrages. Um uns allfällige Anpassungen
an unvorhergesehene Verzögerungen zu ermöglichen, sind uns Ursache und Dauer der Verspätung
im Zeitpunkt ihres Entstehens unverzüglich zu melden.
9. Ohne
anders lautende Vereinbarung erfolgt die Zahlung am Ende des der Lieferung folgenden Monats,
abzüglich 2% Skonto.
10. Für allfällige Streitigkeiten gilt der
Gerichtsstand Aarau. Anwendbar ist das schweizerische Recht.